Allgemeine Vertragsbedingungen für ZIMMEREI- HOLZBAU LOTTERMOSER – HÄUSER / PRODUKTE

I Rechtliche Grundlagen:
1. Rechtliche Grundlagen für diesen Vertrag sind die einschlägigen Ö-Normen, mit Ausnahme der Ö-Normen „Holzschutz“ ( 3801,3802,3803,3804 ) auf den chemischen Holzschutz wird aus baubiologischen Gründen ausdrücklich verzichtet. Wenn eine Ö-Norm nicht vorhanden ist, gelten die entsprechenden DIN-Normen, soweit die entsprechenden Bestimmungen des Allgemeinern Bürgerlichen Gesetzbuches(ABGB), die heranzuziehen sind, soweit im Folgenden nichts Abweichendes vereinbart ist. 2. Der Bauherr, bzw. die Bauherren erklären, alleinige Eigentümer des Bauplatzes zu sein.

II Leistungsumfang
1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis.
2. Vom vereinbarten Leistungsumfang abweichende Leistungen werden in Zusatzvereinbarungen zu diesen Vertrag gesondert festgelegt und berechnet. Dies gilt auch für solche, vom vereinbarten Leistungsumfang abweichende Leistungen, die auf Grund von besonderer baubehördlichen oder sonstigen behördlichen Vorschreibungen erbracht werden müssen. Der Kaufpreis ergibt sich nach Abschluss der Zusatzvereinbarungen. Diese müssen bis spätestens 8 Wochen vor dem ersten Tag des vorgesehenen Montagemonats abgeschlossen und von Zimmerei – Holzbau Lottermoser bestätigt werden, andersfalls ist Zimmerei – Holzbau Lottermoser zu einer Berücksichtigung der Änderungswünsche nicht verpflichtet.
3. Der Bauherr erhält die Unterlagen für die Baueingabe in 4-facher Ausfertigung.
4. Die in diesem Vertrag genannten Preise sind Festpreise mit der Massgabe, daß im Falle einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer eine entsprechende Korrektur des Endpreises stattfindet. Diese Preise gelten innerhalb der vertraglich vereinbarten Baufristen, ausserdem bei Terminüberschreitungen aus dem alleinigen Verschulden von Zimmerei – Holzbau Lottermoser. Für den Fall der Nichteinhaltung der vereinbarten Baufristen aus anderen Gründen, insbesondere bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen Vertragspunkt VI. Ziff. 2 wird hinsichtlich des Festpreises eine Wertsicherung nach dem Baukostenindex vereinbart, für deren Berechnung Indexzahlen maßgeblich sind, die einerseits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden haben, andererseits zum Zeitpunkt des der Zimmerei – Holzbau Lottermoser frühest möglichen Montagebeginnes zuletzt verlautbart ist.
5. Zimmerei- Holzbau Lottermoser behält die Urheberrechte in allen gelieferten Zeichnungen, Baubeschreibungen und ähnlichen Unterlagen.

III Zahlungsbedingungen
1. Der Bauherr hat durch eine Bankgarantie oder einer verbindliche Finanzierungszusage einer Bank oder eines sonstigen Kreditinstitutes oder auf andere Weise sicherzustellen, dass der Gesamtkaufpreis zu den vereinbarten Zahlungsterminen an Zimmerei – Holzbau Lottermoser ausbezahlt wird. Der Bauherr verpflichtet sich den jeweiligen Geldgeber zur unmittelbaren Zahlung an Zimmerei – Holzbau Lottermoser anzuweisen.

IV Liefertermin
1. Zimmerei – Holzbau Lottermoser hat mit der Montage innerhalb von 4 Wochen vor dem ersten Tag des vorgesehenen Montagebeginnes, bis spätestens 8 Wochen vor dem ersten Tag des vorgesehenen Montagemonats zu beginnen. Die Baufertigstellung hat binnen 6 Monaten nach den ersten Tag des vorgesehenen Montagemonats zu erfolgen. Erstellt Zimmerei – Holzbau Lottermoser auch den Keller oder die Fundamente, beträgt die Frist 12 Monate. Dies aber unter Voraussetzung, dass der Bauherr die Verpflichtungen in Ziff. 2 dieses Vertragspunktes rechtzeitig erfüllt. 2. Der Bauherr hat folgende Nachweise zu erbringen:
a) Rechtskräftige Baugenehmigung sowie Grundbuchsauszug bis spätestens 8 Wochen vor dem ersten Tag des vorgesehenen Montagemonats.
b) Verbindlicher Finanzierungsnachweis bis spätestens 8 Wochen vor dem ersten Tag des vorgesehenen Montagemonats.
c) Deckungsbestätigung einer Versicherungsanstalt hinsichtlich Feuerschäden bis spätestens 8 Wochen vor dem ersten Tag des vorgesehenen Montagemonats.

d) Ordnungsgemäße Baureifmachung des Grundstückes bis 4 Wochen vor dem ersten Tag des vorgesehen Montagemonats. Die Baureifmachung zählt auch die ordnungsgemäße Durchführung der Unterkellerung sofern diese nicht von Zimmerei – Holzbau Lottermoser übernommen wurde. Der Bauherr hat alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, damit er diesen Verpflichtungen zeitgerecht nachkommen kann. Erfüllt der Bauherr eine dieser Voraussetzungen nicht rechtzeitig, so ist Zimmerei – Holzbau Lottermoser, unbeschadet der sonstigen Möglichkeiten, zu einer entsprechenden Verschiebung der Bauzeiten berechtigt.
3. Der Bauherr wird vom genauen Montagebeginn spätesten 2 Wochen vor Beginn der Montage verständigt.

V Rücktritt
1. Zimmerei – Holzbau Lottermoser ist zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt wenn a) die Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen erbracht werden, in einem solchen Fall sieht Zimmerei – Holzbau Lottermoser wahlweise das Recht die Arbeiten bis zur Bezahlung der fälligen Beträge einzustellen wobei sich der vorgesehene Baufertigstellungstermin entsprechend verschiebt.
b) die vom Bauherrn gemäß Vertragspunkt IV Ziff. 2 zu erbringenden Nachweis nicht rechtzeitig beigebracht werden, wie rechtskräftige Baugenehmigung, Grundbuchsauszug, verbindlicher Finanzierungsnachweis,
Versichrungsbestätigung und ordnungsgemäße Baufreimachung.

VI Gefahrenübergang und Gewährleistung
1. Der Bauherr hat das Bauwerk binnen 2 Wochen nach Erhalt der Fertigstellungsmitteilung zu übernehmen. Bei der Übernahme erstellt Zimmerei – Holzbau Lottermoser dem Bauherrn ein Übernahmeprotokoll, das von beiden Parteien zu unterschreiben ist. Festgestellte Mängel sind von Zimmerei – Holzbau Lottermoser umgehend zu beheben. Geringfügige Mängel, welche die ordnungsgemäße Benützung des Hauses nicht behindern, verschieben den Übernahmezeitpunkt nicht.
2. Die Gefahrentragung geht mit der Übernahme auf den Bauherrn über. Eine frühere Inbenützungsnahme des Hauses oder auch nur einzelne Räume desselben gilt als Übernahme des gesamten Objektes.
3. Zimmerei – Holzbau Lottermoser leistet für das gegenständliche Bauwerk Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. im Rahmen der Zimmerei – Holzbau Lottermoser darüber hinaus von den Zulieferanten
eingeräumten Konditionen. Auftretende Mängel sind vom Bauherrn unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
4. für Fremdleistungen kann keine Haftung übernommen werden.
5. Der Bauherr hat nach Fertigstellung für ausreichende Belüftung des Baukörpers zu sorgen, um Holzschäden zu Vermeiden ( Holzbläue ist ein Schönheitsfehler und schadet dem Holz nicht, daher auch keine Preisreduktion ).

VII Technische Änderungen
1. Zimmerei – Holzbau Lottermoser behält sich das Recht vor, geringfügige Änderungen bei der Ausführung und Ausstattung vorzunehmen. Ausserdem ist Zimmerei – Holzbau Lottermoser berechtigt, Änderungen durchzu- führen, die produktionstechnisch bedingt sind, oder einen technischen Fortschritt bedeuten.
2. Solche Änderungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie nicht wertmindernd sind. Das vereinbarte Entgelt bleibt hierdurch unberührt.

VIII Verbindlichkeit des Vertrages
1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich. Die wirksamen Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem Vertragswillen beider Partner am Nächsten
kommen. Mündliche Vereinbarungen und Nebenabsprachen haben nur Gültigkeit nach schriftlicher Bestätigung durch Zimmerei – Holzbau Lottermoser.
2. diese Urkunde gilt bis zur schriftlichen Annahmeerklärung durch Zimmerei – Holzbau Lottermoser als verbindliche Bestätigung ( Angebot ) des Bauherren, an welchen dieser 6 Wochen lang, beginnend mit dem Einlangen der
Bestellung bei Zimmerei – Holzbau Lottermoser gebunden ist. Erfolgt die Annahmeerklärung durch Zimmerei – Holzbau Lottermoser fristgerecht, dann ist ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen. Für die Rechtzeitigkeit der Annahme gilt der Tag der Postaufgabe des Annahmeschreibens.

IX Sonstige Vereinbarungen
1. Sofern der Bauherr Keller oder Fundamentarbeiten selbst durchführt oder durchführen lässt, erstellt Zimmerei – Holzbau Lottermoser das Bauwerk darauf nur, wenn die Mass- und Winkelgenauigkeit der Kellerdecke
bzw. der Außenwände, oder der Fundamentplatte um nicht mehr als 0,5 cm abweicht. Die Massgenauigkeit wird von Zimmerei – Holzbau Lottermoser 1 x kostenlos überprüft. Die Kosten für weitere Überprüfungen bzw.
Abnahmen gehen zu Lasten des Bauherrn.
2. Eigenleistungen können grundsätzlich während der Bauzeit nach Absprache mit dem Bauleiter durchgeführt werden. Hierdurch darf keine Beeinträchtigung der Vertragserfüllung durch Zimmerei – Holzbau Lottermoser
erfolgen. Der Bauherr ist für seine Eigenleistungen voll und ausschließlich verantwortlich und selbst haftbar.
3. Das betreten der Baustelle vor Bezugsfreigabe erfolgt durch den Bauherrn auf eigenes Risiko. Schadenersatz- Ansprüche an Zimmerei – Holzbau Lottermoser sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
4. Liegt auf Bauherrnseite eine Personenmehrheit vor, so haften die Bauherren für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag zur ungeteilten Hand. Der Bauherr verpflichtet sich, das Haus gegen Feuerschaden ab Montagebeginn zu
versichern. Sollte vor Übergabe des Hauses ein Feuerschaden eintreten, so ist die Entschädigungsleistung durch den Versicherer unmittelbar an Zimmerei – Holzbau Lottermoser vorzunehmen.
5. Zufahrt: Der Bauherr versichert, daß die Baustelle bis zum Bauobjekt mit LKW bis zu 25 Tonnen und einer max. Ladehöhe von 4,10 m erreichbar ist. Sollte eine Zufahrt auf diese Weise nicht möglich sein, gehen
Mehrkosten, die das Anliefern der Bauteile zum Bauobjekt mit sich bringen, zu Lasten des Bauherrn.
6. Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung des Bauobjekts bzw. einzelner Bauteile bleiben diese im Eigentum von Zimmerei – Holzbau Lottermoser.
7. Beide Vertragsteile verzichten auf das Recht diesen Vertrag wegen Irrtums anzufechten.
8. Erfüllungsort für beide Vertragteile ist der Sitz unseres Unternehmens. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschliessliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in der Stadt Salzburg vereinbart. Für die Vertragsbeziehungen gilt österreichisches Recht.
9. Im Falle von Mängeln dürfen Restzahlungen nur bis zur Höhe der Behebungskosten zurückbehalten werden, höchstens jedoch bis zum vereinbarten Haftrücklass.
10. Die Vertragsbedingungen und die Bau- und Leistungsbeschreibung für Zimmerei – Holzbau Lottermoser Produkte sind Bestandteile dieses Vertrages. Der Bauherr bestätigt mit seiner Unterschrift auf Seite 2, dass er sie zur
Kenntnis genommen und anerkannt hat.

X im Leistungsverzeichnis sind folgende Ausführungen nicht enthalten bzw. sind vom Auftraggeber zu erbringen:
a) Aussenanlage
b) Hauswasseranschluss bis Wasserzähler
c) Stromanschluss bis Hausverteiler
d) Fäkalien- und Regenwasserkanal bis 1 m Hauskante bzw. Anteilrohr Regenwasser
e) Baustrom
f) Bauwasser