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Wir erstellen Energieausweise für:

   - Ein- oder Zweifamilienhäuser (Neubau, Bestand und Sanierungsplanung)

   - Geschosswohnbauten (Neubau, Bestand und Sanierungsplanung)

    - Nicht-Wohngebäude (Neubau, Bestand und Sanierungsplanung)

Laut Energieausweisvorlagegesetz ist der Energieausweis bei Neubauten verpflichtend! Aber auch beim Verkauf oder der Vermietung von Neubauten ist er ein Bestandteil des Kauf- bzw. Mietvertrages.





 

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